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Bauleitplanungen - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 02.07.2024 die geänderte Entwurfsfassung der 4. Änderung des Bebauungsplans Flintsbach Nord-West „Kreuzfeld“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 12.03.2024 die Aufhebung des seit 16.11.1957, mit seiner ersten Änderung vom 22.06.1993, rechtskräftigen Baulinienplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 


Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 20.02.2024 die 16. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Flintsbach-West“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Gemeinderat hat am 23.01.2024 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Aribonenstraße“ im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 


Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.